SOFTWARE-LIZENZVERTRAG (DONATIONWARE / PAY WHAT YOU WANT)
Gültig ab: 1.1.2026
1. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand
Dieses Lizenzabkommen regelt die Nutzung der Software:
Urheber/Lizenzgeber: Walter Pachl – DieCloud.at
Kontakt: wp@diecloud.at
Der Nutzer erkennt durch Download, Installation oder Verwendung der Software an, dass er diesen Bedingungen zustimmt.
2. Lizenzmodell: „Pay What You Want” (PWYW) / Donationware
2.1 Kostenlose Software – Freiwillige Unterstützung
Diese Software wird unentgeltlich und ohne Gegenleistungspflicht zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung der Software ist zu 100 % kostenlos und erfordert keine Zahlung.
2.2 Freiwillige Unterstützungszahlungen
Die Lizenzgeberin ermöglicht dem Nutzer optional, eine freiwillige finanzielle Unterstützung zu leisten. Diese Zahlung ist:
· Vollständig freiwillig und keine Bedingung für die Nutzung oder den Download
· In beliebiger Höhe wählbar (€ 0,00 – unbegrenzt)
· Eine Geste der Anerkennung, nicht Entgelt für eine erbrachte Leistung
2.3 Zahlungsabwicklung
Falls der Nutzer sich zu einer freiwilligen Zahlung entschließt:
· Die Zahlung wird über PayPal abgewickelt
· Der Nutzer akzeptiert die Datenschutz- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters
· Die Lizenzgeberin übernimmt keine Haftung für Zahlungsausfälle, Verzögerungen oder Probleme des Zahlungsdienstleisters
3. Einräumung von Nutzungsrechten
3.1 Umfang der Lizenz
Die Lizenzgeberin räumt dem Nutzer ein:
· Nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht
· Zeitlich unbeschränktes Recht (gilt auf unbestimmte Zeit)
· Räumlich unbeschränktes Recht (weltweit)
3.2 Zulässige Verwendung
Der Nutzer darf die Software:
· für persönliche und/oder kommerzielle Zwecke verwenden
· eine Sicherungskopie zu Notfallwiederherstellungszwecken erstellen
· modifizieren und bearbeiten (nur wenn Quellcode verfügbar ist)
3.3 Untersagte Handlungen
Dem Nutzer ist es streng untersagt:
· Die Software ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vermieten oder gegen Gebühr weiterzugeben
· Die Software in ein anderes kostenpflichtiges Produkt oder Service zu integrieren und dieses zu monetarisieren
· Die Software als eigenständiges Produkt unter neuem Namen oder unter Änderung des Urheberrechts zu vertreiben
· Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung durchzuführen (sofern nicht durch Open-Source-Lizenz erlaubt)
· Die Software für illegale oder strafbare Aktivitäten zu nutzen
· Den Quellcode (falls bereitgestellt) unter anderer Lizenz zu veröffentlichen, ohne die ursprüngliche Lizenz beizubehalten
3.4 Weitergabe der unveränderten Software
Es ist ausdrücklich gestattet, die Software in ihrer originalunveränderten Form (Installation, Ausführungsdatei, Original-Quellcode) unentgeltlich an Dritte weiterzugeben, sofern:
· Diese Lizenzbedingungen beigefügt werden
· Keine Gebühr erhoben wird
· Der Urheber und diese Lizenzvereinbarung in den Weitergabematerialien genannt werden
· Keine Änderungen an der Software vorgenommen wurden
4. Geistiges Eigentum und Urheberrecht
4.1 Eigentum und Schutz
Alle Rechte an der Software, einschließlich:
· Quellcode
· Dokumentation
· Grafiken, Icons und grafische Elemente
· Konzepte und Funktionalität
· Alle damit verbundenen Patente, Urheberrechte und Marken
verbleiben ausschließliches Eigentum der Lizenzgeberin: [NAME EINFÜGEN].
Der Nutzer erwirbt keine Eigentumsrechte an der Software. Alle nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährten Rechte sind der Lizenzgeberin vorbehalten.
4.2 Lizenzierung von Drittkomponenten
Die Software kann Komponenten, Bibliotheken oder Code Dritter enthalten, die unter separaten Open-Source-Lizenzen lizenziert sind. Eine Liste dieser Lizenzen finden Sie in der Datei LICENSES.md oder THIRD_PARTY_LICENSES.txt im Installationsverzeichnis.
Der Nutzer erkennt an, dass diese Drittlizenzen zusätzlich zu diesem Lizenzvertrag gelten.
5. Gewährleistungsausschluss
5.1 Schenkung (Unentgeltliche Überlassung)
Da diese Software unentgeltlich überlassen wird, handelt es sich rechtlich um eine Schenkung.
Nach österreichischem Recht (ABGB § 956 ff.) und deutschem Recht (BGB § 516 ff.) gilt für Schenkungen:
Die Software wird „wie besehen” (As-Is) ohne jegliche Gewährleistung oder Garantie überlassen.
5.2 Ausschluss von Gewährleistungen
Die Lizenzgeberin übernimmt ausdrücklich KEINE Gewährleistung für:
· Marktgängigkeit (Eignung zum Handel)
· Eignung für einen bestimmten Zweck
· Fehlerfreiheit oder Unterbrechungsfreiheit
· Kompatibilität mit anderer Software oder Hardware
· Datensicherheit oder Datenschutz
· Rechtsmängel oder Urheberrechtsverletzungen durch Dritte (sofern vom Nutzer verursacht)
5.3 Testing und Verantwortung des Nutzers
Der Nutzer ist selbst verantwortlich für:
· Testen der Software vor Produktivnutzung
· Sicherung aller relevanten Daten vor Installation
· Überprüfung der Kompatibilität mit seiner Hardware und Software-Umgebung
· Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz der Software
6. Haftungsbeschränkung und -ausschluss
6.1 Haftungsausschluss
Die Lizenzgeberin haftet NICHT für:
· Datenverlust oder Datenbeschädigungen
· Vermögensschäden oder finanzielle Verluste
· Entgangene Gewinne oder Geschäftschancen
· Folgeschäden, Nebenfolgeschäden oder Mangelfolgeschäden
· Unterbrechung von Geschäftstätigkeiten
· Kosten für Ersatzsoftware oder Datenwiederherstellung
· Schäden durch Missbrauch, Installation auf inkompatiblen Systemen oder unsachgemäße Verwendung
Dies gilt auch, wenn die Lizenzgeberin auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
6.2 Beschränkung der Haftung
Sollte die Lizenzgeberin dennoch haftbar sein, beschränkt sich ihre Haftung auf:
· Bei kostenlosen Schenkungen: Haftung nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückgehen
· Maximaler Haftungsbetrag: € 0,00 (da es sich um eine unentgeltliche Leistung handelt) oder ggf. ein durch Gesetz bestimmter Mindestbetrag
6.3 Einschränkung durch zwingendes Recht
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingendes Recht (wie Produkthaftungsgesetze in Österreich oder Deutschland) eine Haftung vorsieht. Im Falle eines Konflikts geht das zwingende Recht vor.
7. Datenschutz und Datensicherheit
7.1 Keine Datenerfassung ohne Zustimmung
Die Software erfasst, speichert oder überträgt:
· KEINE persönlichen Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers
· KEINE Nutzungsdaten oder Telemetrie (sofern nicht in separaten, vorgelagerten Dialogen aktiviert)
· KEINE Informationen an den Urheber oder Dritte ohne Zustimmung
Jede Datenerfassung wird dem Nutzer vor oder während der Installation mitgeteilt und kann deaktiviert werden.
7.2 Sicherheit
Der Nutzer ist für die Sicherheit seiner Systeme selbst verantwortlich. Die Lizenzgeberin gibt keine Garantie:
· Für die Virus- oder Malware-Freiheit der Software (so wird sie regelmäßig gescannt)
· Für die Schutzwirkung von Verschlüsselung oder Authentifizierung
· Für externe Sicherheitsanforderungen
8. Änderungen und Updates
8.1 Änderungen dieser Lizenz
Die Lizenzgeberin behält sich das Recht vor, diese Lizenzbedingungen jederzeit zu aktualisieren. Die aktuelle Fassung ist immer verfügbar unter:
[URL ZUM LIZENZTEXT EINFÜGEN]
8.2 Aktualisierungen der Software
Updates und Patches werden kostenlos zur Verfügung gestellt, sofern und solange die Lizenzgeberin dies möchte. Es besteht kein Anspruch auf:
· Zukünftige Updates oder neue Versionen
· Wartung oder Bug-Fixes
· Langfristige Unterstützung (LTS)
Updates können wegfallen oder die Software kann ohne Ankündigung veraltet werden.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Zusammenhang mit dieser Software ausgetauscht werden, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
Ausnahmen: Offenlegung an Behörden, wenn dies gesetzlich erforderlich ist, oder zur Rechtsdurchsetzung.
10. Beendigung der Lizenz
10.1 Beendigung durch den Nutzer
Der Nutzer kann die Nutzung jederzeit beenden, indem er:
· Die Software deinstalliert
· Alle Kopien löscht
· Alle Backups vernichtet
Es ist keine vorherige Ankündigung erforderlich.
10.2 Beendigung durch die Lizenzgeberin
Die Lizenzgeberin kann diese Lizenz ohne vorherige Ankündigung beenden oder die Software entfernen, wenn:
· Der Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen verstößt (insbesondere Verkauf der Software oder kommerzielle Weiterverwendung)
· Die Lizenzgeberin die Softwareentwicklung einstellt
· Es zu rechtlichen Gründen kommt (z.B. Klage Dritter)
10.3 Folgen der Beendigung
Bei Beendigung ist der Nutzer verpflichtet:
· Die Software unverzüglich zu deinstallieren
· Alle Kopien und Backups zu löschen
· Bei Bedarf Quellcode- oder Datenbestände sicher zu archivieren (eigenverantwortlich)
11. Gewährleistungsrecht bei Verbraucherkäufen (Verbraucherhinweis)
Wichtiger Hinweis für Verbraucher in der EU (Österreich, Deutschland):
Sollte die Lizenzgeberin dennoch als „Unternehmer” betrachtet werden und dieser Vertrag als Kaufvertrag ausgelegt werden, gelten die Verbrauchergewährleistungsrechte nach:
· Österreich: Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG)
· Deutschland: BGB §§ 434-445
Diese Rechte können durch Haftungsausschlüsse und Gewährleistungsverzichte nicht in unfairer Weise beschränkt werden. Falls dieser Vertrag mit zwingendem Verbraucherrecht kollidiert, geht das Verbraucherrecht vor.
Ein Nutzer, der sich als Verbraucher sieht, kann innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung eines Mangels die Nachbesserung verlangen.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieses Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt der Rest des Vertrags gültig.
Die ungültige Klausel wird durch eine ähnliche, aber gültige Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13. Gesamter Vertrag
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen der Lizenzgeberin und dem Nutzer dar. Alle vorherigen Absprachen, E-Mails oder mündlichen Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit.
Änderungen dieses Vertrags sind nur in schriftlicher Form (E-Mail oder signiertes Dokument) gültig.
14. Geltendes Recht und Gerichtsstand
14.1 Österreich:
Dieses Abkommen unterliegt österreichischem Recht (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch – ABGB).
Gerichtsstand: Gerichte in [STADT/BEZIRK EINFÜGEN] oder am Wohnort des Nutzers.
14.2 Deutschland:
Dieses Abkommen unterliegt deutschem Recht (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).
Gerichtsstand: Gerichte am Sitz der Lizenzgeberin oder am Wohnort des Nutzers.
14.3 Allgemein:
Alle Streitigkeiten werden zunächst durch gütliche Einigung beigelegt. Sofern möglich, wird Vermittlung (Mediation) angestrebt.
15. Kontakt und Support
Fragen zu dieser Lizenz oder der Software?
Kontaktieren Sie den Urheber unter:
· E-Mail: wp@diecloud.at
· Website: https://diecloud.at
16. Akzeptanz
Durch Download, Installation oder Nutzung der Software bestätigen Sie, dass Sie:
✓ Diese Lizenzbedingungen gelesen und verstanden haben
✓ Den Bedingungen zustimmen
✓ Die Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen akzeptieren
✓ Alle Datenschutz- und Nutzungsbeschränkungen zur Kenntnis genommen haben
Falls Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, deinstallieren Sie die Software sofort und löschen Sie alle Kopien.
Lizenzversion: 1.0
Letzte Änderung: 1.1.2026
Urheber: Walter Pachl
© 2026 – Alle Rechte vorbehalten
Anhang A: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F: Kann ich die Software verkaufen?
A: Nein. Sie dürfen die Software nicht verkaufen oder gegen Gebühr weitergeben. Sie können sie unentgeltlich weitergeben, sofern diese Lizenztext beigefügt ist.
F: Kann ich die Software für kommerzielle Projekte nutzen?
A: Ja, sofern Sie die Software nicht selbst monetarisieren (verkaufen, in kostenpflichtige Produkte integrieren etc.). Wenn Sie damit Geld verdienen, ohne die Software selbst weiterzuverkaufen, ist das erlaubt.
F: Was ist, wenn die Software nicht funktioniert?
A: Sie erhalten keinen Support oder Gewährleistung. Sie können den Urheber kontaktieren, aber es gibt keine Verpflichtung zur Hilfe.
F: Darf ich den Quellcode ändern und meine Version veröffentlichen?
A: Das hängt von der Lizenz des Quellcodes ab. Falls der Code unter GPL, MIT oder ähnlich steht, folgen Sie dieser Lizenz. Falls nicht, müssen Sie den Urheber fragen.
F: Kann ich die Software in meinem SaaS-Produkt einbauen?
A: Nur wenn Sie Ihre Nutzer nicht dafür abrechnen. Wenn Sie die Funktionalität der Software als Teil eines kostenpflichtigen Services anbieten, verstößt das gegen diese Lizenz.
F: Wer haftet, wenn mein Rechner durch die Software beschädigt wird?
A: Unter dieser Lizenz haftet der Urheber nicht, da es sich um eine unentgeltliche Schenkung handelt. Ausnahmen gelten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.