HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz in Österreich, auch bekannt als das Whistleblower-Schutzgesetz, wurde als Teil der Umsetzung einer EU-Richtlinie eingeführt, um Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden (sogenannte Whistleblower), zu schützen. Diese Regelung zielt darauf ab, ein sicheres Umfeld für Hinweisgeber zu schaffen, indem sie vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden, wenn sie Missstände oder rechtswidriges Verhalten innerhalb einer Organisation aufdecken. Hier sind die wesentlichen Aspekte des Gesetzes und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen für Unternehmen in Österreich:
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Schutzumfang
Anwendungsbereich: Das Gesetz schützt Personen, die im Arbeitskontext Missstände melden. Dazu gehören Arbeitnehmer, Auftragnehmer, Lieferanten, Praktikanten und sogar Bewerber.
- Schutz vor Vergeltung: Whistleblower sind vor jeder Form von Vergeltung geschützt, einschließlich Kündigung, Degradierung, Mobbing und anderer negativer Maßnahmen.
Verpflichtungen für Unternehmen
- Einrichtung von Meldewegen: Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern sind verpflichtet, interne Meldesysteme einzurichten, die es Mitarbeitern ermöglichen, Verstöße vertraulich oder anonym zu melden.
- Benennung einer zuständigen Stelle: Unternehmen müssen eine Stelle benennen, die für den Empfang, die Untersuchung und die Rückmeldung zu den Meldungen zuständig ist. Diese kann intern (z.B. Compliance-Abteilung) oder extern (z.B. ein Rechtsanwalt) sein.
- Information und Kommunikation: Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter über die vorhandenen Meldeverfahren und den Schutz, den das Gesetz bietet, informieren.
- Bearbeitung von Hinweisen: Unternehmen sind verpflichtet, eingehende Hinweise zeitnah zu bearbeiten und dem Whistleblower innerhalb einer bestimmten Frist Rückmeldung zu geben.
- Dokumentation und Datenschutz: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit dem Datenschutzrecht steht und Meldungen dokumentiert sowie vertraulich behandelt werden.
Folgen bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht einhalten, können mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, einschließlich möglicher Bußgelder. Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung des Gesetzes das Risiko von Reputationsschäden erhöhen.
Schlussfolgerung
Das Hinweisgeberschutzgesetz in Österreich stellt sicher, dass Whistleblower ohne Angst vor Vergeltung Missstände melden können. Für Unternehmen ergibt sich daraus die Notwendigkeit, effektive interne Meldeverfahren zu implementieren und ein Bewusstsein für die Rechte und den Schutz von Whistleblowern zu schaffen. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Implementierung von Richtlinien und Verfahren, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.